1. Begriffserklärung
1.1 Als „Vermieter“ gilt das AlpenApartment Zillertal (Corinna Sch.). „Mieter“ ist der jeweilige Vertragspartner, auf dessen Namen die Buchungsbestätigung lautet. Mietobjekte sind die Ferienwohnungen Edelweiss oder Enzian des AlpenApartment Zillertal mit Anschrift Dörfl 365, A-6278 Hainzenberg.
2. Geltung
2.1. Diese AGB bilden einen Bestandteil des jeweiligen Beherbergungsvertrags. Abweichende Regelungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und jeweils für den Einzelfall.
2.2. Soweit im Nachstehenden keine besonderen Regelungen vorgesehen sind, gelangen die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung.
3. Angebot und Annahme
3.1. Angebote des Vermieters sind unverbindlich und entsprechen der aktuellen Buchungslage am jeweiligen Tag.
3.2. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit Einlangen einer Anzahlung lt. Zahlungsmodalitäten am Konto des Vermieters zustande. Der Vermieter wird nach Zahlungseingang eine gesonderte Buchungsbestätigung ausstellen und dem Mieter übermitteln.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Preise verstehen sich in Euro.
4.2. Vorabzahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters akzeptiert. Vor Ort gilt ausschließlich Barzahlung. Bankdaten werden bei Reservierung/Buchung separat bekanntgegeben.
4.3. Allgmeiner Zahlungsablauf
4.4. Im Fall einer kurzfristigen Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise wird der Vermieter eine Rechnung über die gesamten Aufenthaltskosten ausstellen, die binnen 7 Tagen zu zahlen ist.
5. Stornobedingungen
5.1. Storno durch Mieter: Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 30 Tage vor Anreise möglich. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den letzten 30 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Erfolgt eine Stornierung des Mieters/der Mieterin, wird die geleistete Anzahlung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung (auch nur eines Teilbetrags) ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Anzahlung gilt in diesem Fall als Stornogebühr und ist nicht rückerstattungsfähig. Bei Nichtanreise zahlen Gäste ebenfalls einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Der Vermieter empfiehlt daher den Abschluss einer Stornoversicherung. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und gelten erst mit Ausstellung einer eigenen Bestätigung durch der Vermieter als angenommen.
5.2. Storno durch Vermieter: Bei nicht fristgerechter Zahlung (auch nur eines Teilbetrags) ist der Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Anzahlung gilt in diesem Fall als Stornogebühr und ist nicht rückerstattungsfähig. Wird der Vermieter durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Umständen an der Erfüllung des Vertrags gehindert, ist er zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch im Fall des Verkaufs des Ferienhauses. In diesem Fällen wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet.
6. Kaution
6.1. Die Kaution beträgt € 200,00 und ist nach entsprechender Aufforderung ist dem Vermieter bei Anreise direkt vor Ort in bar zu entrichten. Vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt werden mit der Kaution verrechnet. Versteckte sowie nicht deklarierte Mängel werden vom Vermieter binnen einer Woche nach Abreise dem Mieter geltend gemacht und werden vom Rechtsvertreter/Vermieter ausnahmslos eingefordert.
6.2. Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte oder ihm zurechenbare Schäden ist nicht mit der Höhe der Kaution beschränkt.
6.3. Die (restliche) Kaution wird dem Mieter bei Abreise in bar zurückgegeben.
7. An- und Abreise
7.1. Am Tag der Anreise ist der Bezug der Ferienwohnungen – vorbehaltlich der Bekanntgabe einer alternativen Bezugszeit – ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise hat am letzten Tag des Aufenthalts bis 09.00 Uhr zu erfolgen.
7.2. Im Fall der nicht fristgerechten Abreise ist der Vermieter berechtigt, einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.
8. Anzahl der Gäste / Außerordentlicher Kündigungsgrund
8.1. Die Anzahl der Gäste darf die Anzahl der Schlafplätze nicht übersteigen. Die Gästeanzahl der jeweiligen Wohnungen sind den Beschreibungen zu entnehmen.
8.2. Der Mieter hat die Anzahl der mit ihm anreisenden Gäste bereits anlässlich seiner Reservierung bekanntzugeben.
8.3. Sind mehr Personen in den Ferienwohnungen aufhältig als zulässig, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, der des Vermieters zur sofortigen Auflösung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
8.4. Die vorzeitige Abreise oder verspätete Ankunft einzelner Personen führt nicht zu einer Reduktion der Aufenthaltskosten.
9. Ausstattung
9.1 Maße, Beschreibung und Ausstattung des Objekts sind beispielhaft und können abweichen.
10. Pflichten des Mieters
10.1. Der Mieter verpflichtet sich zum respektvollen Umgang mit dem Mietobjekt sowie zur ordnungsgemäßen Nutzung des Inventars. Ein Verrücken der Möbel ist nicht zulässig.
10.2. Das Mietobjekt ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Das gilt insbesondere für die Küche.
10.3. Der Mieter verpflichtet sich zur Mülltrennung und Entsorgung in den eigenes dafür vorgesehenen Müllcontainern.
10.4. Das Rauchen ist im Gebäude untersagt. Zigarettenstummel auf der Terrasse oder im Garten sind zu entsorgen.
10.5. Der Mieter verpflichtet sich zum rücksichtsvollen Umgang mit den Nachbarn. Ruhezeiten und die Privatsphäre der Nachbarn sind vor allem bei Aufenthalt im Garten zu respektieren.
10.6. Die vorschriftswidrige Nutzung des Internets (unter falschem Namen) sowie der Download illegaler Inhalte ist untersagt, siehe Internutzungs-AGB bei Login.
10.7. Zelten ist auf dem Grundstück nicht zulässig.
10.8. Das Betreten der Wiesen und Weiden um die Ferienwohnungen ist untersagt. Diese Flächen stehen nicht im Eigentum des Vermieters.
11. Haustiere
11.1. Tiere werden generell nicht erlaubt.
12. Haftung
12.1. Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Vermieters ist auf die Gesamtaufenthaltskosten beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn es sich beim Geschädigten um einen Verbraucher handelt, ein Personenschaden oder atypischer / unvorhergesehener Schaden vorliegt.
12.2. Den Mieter trifft die Beweislast für das Vorliegen eines nicht bloß leicht fahrlässigen Verhaltens. Auch das Verschulden des Vermieters am Eintritt des Schadens ist vom Mieter nachzuweisen.
12.3. Der Mieter hat sämtliche Schäden am Mietgegenstand und dem mitvermieteten Inventar, die er oder ihm zuzurechnende Personen (gebetene Gäste) schuldhaft verursacht haben, auf eigene Kosten zu ersetzen.
12.4. Der Vermieter haftet nicht für von ihr nicht verschuldete kurzfristige Ausfälle von Versorgungseinrichtungen (Wasser, Gas, Strom), elektrischen Geräten oder der Internetverbindung. Der Mieter hat derartige Beeinträchtigungen dem Vermieter jedoch unverzüglich zu melden, damit er eine Behebung veranlassen kann.
12.5. Die Benützung von Feuerstätten oder von Kerzen ist verboten.
13. Wertgegenstände
13.1. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände. Der Mieter hat für das ordnungsgemäßer Versperren und die sichere Verwahrung seiner und anderer Wertgegenstände Sorge zu tragen.
14. Geschäftliche Nutzung
14.1. Die am Internetauftritt veröffentlichten Preise umfassen nicht die kommerzielle Nutzung des Objekts (etwa zu Dreharbeiten oder für Fotoshootings). Eine derartige Nutzung bedarf einer individuellen Vereinbarung mit dem Vermieter und ist im Einzelnen auszuhandeln.
15. Anwendbares Recht
15.1. Es wird die Anwendung österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Ist der Mieter Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
16. Besondere Hinweise
16.1. Die Nutzung der Treppenaufgänge und Außenflächen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit. Eltern sind für die entsprechende Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich. Im gesamten Außenbereich dürfen vom Mieter keine Kinder unbeaufsichtigt gelassen werden. Die in den Ferienwohnungen befindliche Gästemappe sowie Info-Broschüren sind zu beachten.